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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir, die Firma SALTO : Möbel für Kinder, Inhaberin ist Frau Judit Frodien, verpflichten uns
zu einem partnerschaftlichen Verhalten unseren Kunden gegenüber. Wir werden für Probleme
und strittige Fälle kulante und großzügige Lösungen suchen.
Die (leider notwendigen) Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier:
Der für Sie als Kunden wichtigste Satz lautet:
Die Firma SALTO garantiert, dass alle bestellten Möbel 14 Tage lang zurückgegeben werden können.
In verständlichem Deutsch, aber vielleicht nicht juristisch korrekt bedeutet das, dass Sie ein bestelltes Möbel innerhalb von 14 Tagen wieder abholen lassen können. Die Möbelteile müssen selbstverständlich unbenutzt sein. Sie sollten sie bitte genauso gut verpacken, wie wir das getan haben und alle Bestandteile vollständig und unbeschädigt zurückgeben.
Wir akzeptieren jede Rückgabe innerhalb von 20 Tagen, es genügt, dass Sie uns per Brief, Fax oder E-Mail von Ihrem Rückgabewunsch unterrichten.
Unsere Spedition holt die Pakete bei Ihnen – nach telefonischer Terminvereinbarung - ab. Dazu sollten Sie dann auch zu Hause sein.
Wir erstatten Ihnen den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rücksendung.
Der juristische Text dazu lautet wie folgt:
Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Rückgabebelehrung in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher und auch nicht vor Erfüllung der unternehmerischen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der unternehmerischen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Bei der Berechnung der Frist wird der danach maßgebliche Tag, zu dem die Rückgabebelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher bzw. der Tag der Erfüllung der benannten Informationspflichten nicht mitgerechnet. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Verbraucher die Rückgabe auch durch ein Rückgabeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens.
Das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
SALTO : Möbel für Kinder
Sebastian-Bauer-Strasse 16
81737 München
info@salto-einrichtung.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware beim Verbraucher abgeholt.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden; dabei beginnt die Frist im Hinblick auf die Erstattungsverpflichtung von SALTO mit Zugang des Rücknahmeverlangens.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamten über den Online-Shop unter der URL http://www.kinderzimmmer-shop24.de geschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und
SALTO : Möbel für Kinder
Inhaber: Judit Frodien
Sebastian-Bauer-Strasse 16
81737 München
info@salto-einrichtung.de
(2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2. Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Der Vertrag kommt unter den in den Abs. 2 bis 5 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen zustande.
(2) Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine die Firma SALTO bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
(3) Durch Absendung der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird SALTO unverzüglich per E-Mail bestätigen.
(4) Der Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung oder Auslieferung der Ware durch SALTO zustande. Als Auftragsbestätigung gilt daher im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
(5) SALTO übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit von SALTOfür Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe von § 10 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird SALTO den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Preise, Versandkosten; Zahlungsmodalitäten
(1) Die im Online-Shop angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern; jedoch können bei grenzüberschreitender Lieferung im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
(2) Die anfallenden Liefer-, Verpackungs-, und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten; diese richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben zum Versand und sind vom Kunden zu tragen.
(3) Der Kunde hat spätestens 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten per Überweisung zu zahlen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsmodalität mit SALTO vereinbart worden ist. Nach erfolglosem Ablauf des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens SALTO in (Zahlungs-)Verzug.
(4) Soll die Zahlung durch Bankeinzug oder mittels Kreditkarte erfolgen, ermächtigt der Kunde SALTO mit der Bekanntgabe seiner Konto- bzw. Kreditkartendaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und SWIFT-BIC bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen (Bankeinzug) bzw. auf der Kreditkarte des Kunden belasten zu lassen.
(5) Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
§ 4. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Der Kunde versichert, bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften –, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
(2) Die Lieferzeit beträgt acht Wochen nach Zustandekommen des Vertrages, soweit sich nicht aus der Artikelbeschreibung etwas anderes ergibt.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) SALTO behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(3) Während des Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, SALTO einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sowie etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Ebenso hat der Kunde einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnungswechsel während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach den Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung ist SALTO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 6. Transportschäden, Gefahrübergang
(1) Der Kunde wird SALTO im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.
(2) Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; wird die Lieferung nicht zurückgewiesen, ist die Verpackung aufzubewahren.
(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung der Ware äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies SALTO innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 (sieben) Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(4) Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der (Kauf-)Sache – bleiben von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt. Diese beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß § 9 dieser AGB.
(5) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – hingegen erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
§ 7. Gewährleistungsbestimmungen
(1) Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind an SALTO über die unter § 1 Abs. 2 dieser Geschäftsbedingungen angeführten Kontaktdaten zu richten.
(2) Die Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach Maßgabe der folgenden Absätze. Eigene Garantien gibt SALTO grundsätzlich nicht; die bloße Präsentation der Artikel im Online-Shop ist daher grundsätzlich lediglich als reine Leistungsbeschreibung anzusehen. Garantieerklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
(3) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind. Gleiches gilt für einen so genannten gewollten Verschleiß.
(4) Verbraucher können bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst lediglich Nacherfüllung verlangen und insoweit zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Jedoch ist SALTO zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Verbraucher nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 10 dieser Geschäftsbedingungen.
(6) Unternehmer haben innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware schriftlich oder in Textform gegenüber SALTO anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Bei Unternehmern leistet SALTO für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(7) Vorbehaltlich von Abs. 8 beträgt bei gebrauchten Sachen die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden 1 (ein) Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt 2 (zwei) Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 (ein) Jahr ab Ablieferung. Die mit den vorstehenden Fristen verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit SALTO nach § 10 dieser Geschäftsbedingungen haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(8) Gegenüber Unternehmern sind beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Jedoch gilt dieser Gewährleistungsausschluss nicht, soweit SALTO nach § 10 dieser Bestimmungen haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(9) Die in den §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt.
§ 8. Haftungsbestimmungen
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet SALTO uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet SALTO uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
(2) Für solche Schäden, die nicht von Absatz 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet SALTO, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von SALTO auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
(3) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Absatz 1 noch Absatz 2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet SALTO gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(3) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und hat er keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SALTO. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unberührt.


